.LEBEN s WERT.

gemeinnützige GmbH

Offene Hilfen für Menschen mit handicap


Häufige Fragen

Häufige Fragen (FAQs)

Wer leistet die Hilfen für uns bzw. unsere Angehörigen?

LEBEN s WERT beschäftigt Fachkräfte, die vor allem Bereiche von Fachleistungen im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets absichern.

Unsere ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen decken Betreuungsleistungen als Nichtfachkräfte ab. Sie werden für ihren Einsatz besonders geschult und fachlich begleitet.

Da der Großteil der Betreuungen in der gewohnten häuslichen Umgebung der NutzerInnen erfolgt, muss die für Sie geeignete Person ausgewählt werden. Dabei setzen wir auf Ihre Mithilfe, denn wenn kein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann, ist jede Hilfe sinnlos.

Deshalb dauert es in seltenen Fällen manchmal länger, bis wir gemeinsam mit Ihnen den passenden Mitarbeiter gefunden haben.

Wie kommen wir an unsere Hilfen?

Rufen Sie in unserem Büro an. Dann werden wir gern mit Ihnen einen Termin zum Erstgespräch bei uns oder bei Ihnen zu hause vereinbaren. Im persönlichen Gespräch können wir uns am besten kennenlernen und uns über Ihre Wünsche, Erwartungen und den individuellen Hilfebedarf austauschen.

Wie erfolgt die Absprache der Termine?

Der kürzere Weg für Sie ist der direkt über die BetreuerInnen.

Jedoch ist es möglich, bei hohem Hilfebedarf, oder wenn mehrere Betreuungspersonen über längere Zeiträume zum Einsatz kommen, die Hilfen auch über das Büro von LEBEN s WERT koordinieren zu lassen.

Wie kurzfristig darf der Abruf der BetreuerInnen sein?

In der Regel verständigen Sie sich mit dem/der BezugsbetreuerIn über Termin und Inhalt der Hilfen.

Unsere Betreuer werden auch immer bestrebt sein, Ihren Wünschen entsprechend zum Einsatz zu kommen und zwar dann, wann Sie es benötigen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass unsere ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht verpflichtet sind, sehr kurzfristige Anfragen zu erledigen.

Bei hohem Bedarf ist es deshalb immer gut, mit zwei bis drei Betreuungspersonen zu agieren.

Im Notfall ist LEBEN s WERT in der Lage, eine schnelle Lösung zu finden.

Was passiert während der Betreuung?

Egal wer individuelle Hilfen oder Assistenz bei Ihnen leistet, es passiert nichts gegen den Willen unserer NutzerInnen und ihrer BetreuerInnen oder Sorgeberechtigten. Die Erfahrung zeigt, dass es bei Unstimmigkeiten immer Lösungen gibt, auch wenn wir manchmal etwas länger suchen.

Müssen wir die Kosten selbst tragen?

Es gibt Möglichkeiten der Kostenübernahme nach Antragstellung durch die Pflegekassen und die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe.

Bei der Antragstellung sind wir gern behilflich.

Erst wenn die für Sie zutreffenden Budgets bei den Kostenträgern ausgeschöpft sind, müssten Sie die Kosten selbst übernehmen.

Aber beachten Sie: Über 90% unserer NutzerInnen erhalten die Kosten von den entsprechenden Kostenträgern.

Wird bei Inanspruchnahme Ihrer Betreuungsleistungen das Pflegegeld gekürzt?

Nur bei Betreuungsleistungen über 8 Stunden pro Tag erfolgt eine Kürzung des Pflegegeldes.

Müssen wir eine bestimmte Stundenzahl pro Monat bei den Offenen Hilfen von LEBEN s WERT abrufen?

Unsere Verträge verpflichten nicht zur Abnahme einer bestimmten Stundenzahl.

Die Betreuungen erfolgen stundenweise auf Abruf.

Natürlich freuen wir uns, wenn wir regelmäßig zu Ihnen kommen dürfen.

Lehnen Sie auch Hilfeleistungen ab?

Die Offenen Hilfen von LEBEN s WERT legen großen Wert darauf, dass das Verhältnis zu NutzerInnen, Sorgeberechtigten und BetreuerInnen ein vertrauensvolles ist.

Gibt es dieses Vertrauen auf beiden Seiten nicht, sind wir nicht in der Lage tätig zu werden.

Desweiteren sind wir nicht in jedem Fall fachlich in der Lage, bestimmte Bedarfe abzudecken, zum Beispiel ist LEBEN s WERT kein ambulanter Pflegedienst und darf regelmäßige Leistungen der Grund- und Behandlungspflege nicht erbringen.

Bei durch uns unüberwindbaren Schwierigkeiten im Betreuungsverhältnis oder Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen behalten wir uns ebenfalls eine Nichtaufnahme bzw. Beendigung des Betreuungsverhältnisses vor. 

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